
Stosswelle
Bei der Behandlung nicht heilender Knochenbrüche hat sich die fokussierte Stoßwellentherapie zu einem wissenschaftlich anerkannten Behandlungsverfahren entwickelt. Gute Ergebnisse zeigen sich häufig bei der Behandlung von Kalkschulter, Tennisarm und Fersensporn. Optional eingesetzt werden kann das Verfahren jedoch auch bei anderen Erkrankungen wie z.B. der chronischen Achillessehnenentzündung, der Sehnenansatzentzündung am Hüftgelenk oder dem Patellaspitzensyndrom.
Die Behandlung erfolgt in der Regel in 3 Sitzungen. Der Schallkopf des Stoßwellengerätes wird mit einem Ultraschallortungssystem exakt eingestellt und das erkrankte Gebiet mit Stoßwellen "beschossen".
Eine fokussierte Stoßwellentherapie erfordert einen hohen gerätetechnischen Aufwand. Preisgünstiger ist die Radiale Stoßwelle, der jedoch physikalisch ein anderes Wirkprinzip zugrunde liegt und die daher eine geringere Eindringtiefe hat. Die Abrechnung erfolgt nach der Privatärztlichen Gebührenordnung GOÄ. Es existiert hierzu eine Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer. Privatversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten, gesetzliche Krankenkassen jedoch leider nicht. Für die betroffenen Patienten ist es jedoch am wichtigsten, dass sich ihnen mit der fokussierten Stoßwellentherapie ein praktisch risikoloses, schmerzarmes und erfolgversprechendes Therapieverfahren bietet.
.